1. Muss ich mündlich antreten, auch wenn ich die Schriftliche verhaut habe?
Ja, die mündliche Prüfung ist verpflichtend und unabhängig von deinem schriftlichen Ergebnis. Wenn du schriftlich ein „Nicht genügend“ hast, kannst du dieses durch eine Kompensationsprüfung ausbessern, musst aber trotzdem ganz normal zu deinem gewählten mündlichen Termin erscheinen.
2. Darf ich ein drittes Mal ziehen, wenn mir beide Themen nicht passen?
Nein. Das Reglement ist hier strikt: Du ziehst zwei Bereiche, entscheidest dich für einen und der „Fall ist erledigt“. Ein drittes Mal Ziehen oder ein Umtausch ist rechtlich nicht vorgesehen.
3. Wer sitzt in der Prüfungskommission?
Die Kommission besteht üblicherweise aus:
- Der Schuldirektion.
- Dem Klassenvorstand.
- Deiner Prüferin / deinem Prüfer (deine Lehrkraft).
- Einer Beisitzerin / einem Beisitzer (eine andere Lehrkraft der Schule, die das Fach ebenfalls unterrichtet).
4. Darf ich Leute mitbringen?
Ja. Die mündliche Reifeprüfung ist grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet, deine Mitschüler oder Familie dürfen theoretisch zuhören. In der Praxis wird das meist intern gehandhabt, aber du kannst jemanden zur moralischen Unterstützung mitnehmen, sofern die Raumkapazität es zulässt.
5. Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
In Deutsch ist meistens nur das Wörterbuch erlaubt. Spezielle Textausgaben oder Primärliteratur werden dir von der Schule für die Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt, falls sie für die Aufgabenstellung nötig sind. Eigene Notizen oder Handys sind natürlich nicht erlaubt.
6. Was passiert, wenn ich vor Nervosität kein Wort herausbringe?
Deine Prüfer sind auch nur Menschen und meistens auf deiner Seite. Sie werden versuchen, dich mit „Einstiegsfragen“ oder Impulsen aus der Reserve zu locken. Ein kurzes Blackout führt nicht sofort zum Scheitern, solange du dich wieder fängst.
7. Wann erfahre ich meine Note?
Die Kommission berät sich unmittelbar nach deiner Prüfung (oder nach einem Block von mehreren Kandidaten). Die Bekanntgabe erfolgt meist gesammelt am Ende des Prüfungsblocks.